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Fr, 19. April 2024 l 20:47

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Kategorie: VOBSNews
Von: ev

Politik

Österreich ist verpflichtet, die gesellschaftliche und politische Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern. Behinderte Menschen haben ein Recht auf Chancengleichheit in allen Lebensbereichen. 

Der Diskriminierungsschutz für Menschen mit Behinderungen ist in Österreich im Behindertengleichstellungsgesetz [pdf, 15 KB] geregelt.

Zusätzlich hat Österreich 2008 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung ratifiziert. Seit 1.1.2016 ist das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz in Österreich in vollem Umfang in Kraft. Das bedeutet, dass die Übergangsfrist für bauliche Maßnahmen beendet ist.